Brandschutzvorschriften - Brandverhütung
Die wichtigste Regel: Hauseingänge, Treppenhäuser, Zwischenpodeste, Nischen, Stauräume unter Treppen. Korridore und Vorplätze sind jederzeit frei und sicher begehbar zu halten. Sie dürfen keinen anderen Zwecken dienen. Eine Wohnung darf nicht ins Treppenhaus erweitert werden.
- Die Durchgangsbreite muss mindestens 1.20 m betragen und frei von Gegenständen bleiben.
- Spezifische Informationen zu Treppenhäuser, Einstellhallen, Brandschutztüren und Kellern sowie entsprechende Merkblätter finden Sie unter www.bfb-cipi.ch/brandschutz
Badezimmer - bohren im Bad
- In die Wand- und Bodenplatten darf nicht gebohrt werden.
- Dusche, Badewanne und Kittfugen nach Gebrauch immer trocken reiben um Schimmelbildung vorzubeugen.
- Lüftungsfilter – Gebrauchsanweisung beachten. Die Filtermatten sollten halbjährlich ausgewechselt werden.
- Bitte keine kratzenden Schwämme zur Reinigung verwenden.
Beleuchtung - Wer ist für die funktionierende Beleuchtung im Treppenhaus zuständig?
Bitte defekte Beleuchtungskörper in den öffentlichen Räumen der Verwaltung oder dem Hauswart melden.
Bauliche Veränderungen - Do it yourself in der Wohnung?
Bauliche Veränderungen dürfen nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der Verwaltung vollzogen werden.
Fahrräder - Wo darf ich mein Fahrrad abstellen?
Funktionstüchtige Fahrräder in regelmässigem Gebrauch können in den Velounterständen bzw. Veloräumen abgestellt werden. Defekte oder nicht regelmässig benützte Fahrräder müssen in den eigenen Räumen versorgt werden.
Grillieren - Barbecue in Balkonien?
Das Grillieren auf Balkonen/Loggien und Gartensitzplätzen ist grundsätzlich gestattet. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn (Rauch, Geruch, Lärm). Lesen Sie diesbezüglich die Vereinbarung in Ihrem Mietvertrag nach.
Haustiere - Hund, Katz, Vogel?
Kleintiere wie Meerschweinchen, Goldhamster, Schildkröten und Kanarienvögel dürfen ohne Zustimmung der Vermieterin in den Wohnräumen gehalten werden.
Für das Halten von Hunden und Katzen konsultieren Sie bitte Ihren Mietvertrag.
Haustüren - tagsüber abschliessen?
Die Haustüren dürfen auch tagsüber aus Sicherheitsgründen nicht offen stehen. Das Dazwischenlegen von Gegenständen, um den vollständigen Schliessvorgang der Haustüre zu verhindern, ist zu unterlassen.
Haustüren mit automatischer Schliessanlage dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mit dem Schlüssel verriegelt werden.
Kellerräume - ab in den Keller
Besonders die Luftfeuchtigkeit ist im Auge zu behalten. Vorsicht und regelmässige Kontrolle ist angesagt bei der Lagerung von Kleidern und Möbeln. Motorfahrzeuge, brennbare Materialien und Gasflaschen dürfen aus feuerpolizeilichen Gründen nicht in den Kellern untergebracht werden.
Kinderwagen - wohin?
Kinderwagen in regelmässigem Gebrauch dürfen im Hauseingang abgestellt werden, jedoch nicht vor den Wohnungstüren.
Löcher bohren - Meine Wohnung individuell gestalten?
- Das Bohren von Löcher bei verputzten, weissen Wände und Decken der eigenen Wohnung ist gestattet.
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Es dürfen keine Löcher in die Böden gebohrt werden.
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Verwenden Sie nach Möglichkeit keine Teppichklebebänder und andere Klebstoffe. Verwenden Sie Kleber, die sich auch nach Jahren wieder problemlos lösen lassen.
- Für das Aufhängen von Bildern können normale Dübel oder Bildernägel verwendet werden. Löcher hierfür dürfen nur in die verputzen, weissen Wände gemacht werden. Die Löcher sind bei Mietende fachmännisch zu verschliessen.
Lüften - wie lüftet man richtig?
Um Schimmelpilzbildung zu vermeiden, ist besonders während der Heizperiode und bei Wohnungen ohne kontrollierte Wohnungslüftung diese mehrmals täglich kurz aber intensiv zu lüften (Stosslüften).
Im Winter dürfen wegen Wärmeverlusten und Kondensationsgefahr an auskühlenden Bauteilen (Schimmelpilzbildung) Kippfenster nicht zum Dauerlüften verwendet werden. Nach dem Duschen/Baden besonders während der Heizperiode ist das Badezimmer bei vorhandenem Fenster kurz aber intensiv zu lüften. Bei Bädern ohne Fenster und ohne kontrollierte Wohnungslüftung sollte der Ventilator bis zum Austrocknen des Bades laufen gelassen werden. Die Radiatoren/Bodenheizungen sind vernünftig einzustellen. Bei kalter Witterung sind die Keller- und Estrichfenster zu schliessen.
Meldepflicht bei Schaden - Sachschaden entstanden?
Sämtliche Störungen und Defekte bitte unverzüglich der Verwaltung mitteilen.
Ebenso wenn Sie Schäden am Haus oder in Ihrer Wohnung feststellen (z.B. neue Risse, Schimmelpilzbildung, etc.).
E-mail Verwaltung: mail@ambito.ch
Nachtruhe - ab wann gilt die Nachtruhe?
Bitte respektieren Sie die Nachtruhe von 22:00 bis 07:00 Uhr, die Mittagsruhe von 12:00 bis 13:00 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen.
Rauchen - Zigarettenqualm im Treppenhaus?
Das Rauchen ist in allen öffentlichen Räumen verboten (Waschküche, Treppenhaus usw.). Nehmen Sie, wenn Sie im Freien rauchen, Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln ist auf dem ganzen Gelände der jeweiligen Liegenschaften zu unterlassen.
Sonnenstoren - wenn die Sonne brennt
Die Sonnenstoren sind bei unsicherer Witterung, bei Abwesenheit und über Nacht einzuziehen. Sie sind kein Witterungsschutz, auch nicht für Balkonpflanzen.
Spielplatz - ungewollte Besucher im Sandkasten?
Bitte nach Gebrauch den Sandkasten mit dem Netz wieder vollständig zudecken und die Gummiseile festmachen.
Die Benutzung der Spielgeräte geschieht auf eigene Verantwortung. Die BenutzerInnen sind verpflichtet, den Spielplatz wieder in aufgeräumten Zustand zu verlassen.
Stewis - draussen Wäsche trocknen
Bitte die Stewis nach Benutzung wieder fachgerecht schliessen und in der Waschküche deponieren.
Treppenhaus - wem gehört der Hausflur?
Treppenhäuser bieten vermeintlich Platz für Gegenstände, die wir lieber nicht in der Wohnung hätten: Schuhe, Kinderwagen oder Velos. Von Rechts wegen sind diese Dinge im Treppenhaus aber nicht erlaubt.
Ihre privaten Gegenstände (Schuhe, Schirme, usw.) können Sie in Ihr eigenes Keller-und Estrichabteil oder in Ihrer Wohnung deponieren.
Waschen - gibt es ein Waschverbot am Sonntag?
Das Waschen ist an Sonn- und Feiertagen untersagt.
Waschküche
Bitte separate Waschküchenordnung beachten.
Waschmaschinen privat
Es ist eine Bewilligung mit Nachtrag zum Mietvertrag erforderlich.
Das Trocknen von Wäsche in der Wohnung ist grundsätzlich nicht gestattet. Kleine Wäscheständer auf dem Balkon (nicht sichtbar von aussen) sind erlaubt. Es ist nicht gestattet an Sonn- und Feiertagen Wäsche sichtbar im Freien aufzuhängen.