Buchungsplattformen / Airbnb...

von Jolanda Schäfer

Geschätzte Mieterin, geschätzter Mieter
Wie sie wissen, verzeichnen Buchungsplattformen wie Airbnbn für die Beherbergung von Gästen in Wohnungen und Zimmern auch in der Schweiz ein beachtliches Wachstum. In Mehrfamilienliegenschaften kommt es durch die Vermietung immer wieder zu Lärmbelästigungen und einem erhöhten Publikumsverkehr, was zu Streitigkeiten führt. Wir weisen Sie darauf hin, dass diese kommerzielle Beherbergung von Gästen in unseren Mietliegenschaften nicht erlaubt ist. Dies gilt sowohl für die permanente wie auch für die vorübergehende Vermietung (z.B. während Messen) auf Buchungsplattformen. Ein Verstoss gegen diesen Ausschluss kann zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

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