Grundstückgewinnsteuer
von Jolanda Schäfer
Ziehe alle wertvermehrenden Investitionen ab und minimiere die Grundstückgewinnsteuer…
Letzte Woche kam es zu einer Verurkundung einer Wohnliegenschaft. Zuvor erstellte der Notar den Kaufvertragsentwurf. Die Grundstückgewinnsteuer war natürlich auch Thema. Mein 86 jährige Kunde erleichterte mir das Ausfüllen der Kurzdeklaration für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer erheblich. Seit dem Kauf 1986 bis heute, hatte er fein säuberlich in einem Ordner sämtliche Belege für die wertvermehrenden Investitionen aufbewahrt. In diesem Falle betrug der Abzug mehr als CHF 100‘000.00.
Minimiere die Grundstückgewinnsteuer indem Du alle wertvermehrenden Investitionen in Deiner Liegenschaft berücksichtigst. Deshalb sehr wichtig; Bewahre die Belege langfristig auf, um die Investitionen im Falle eines Verkaufs der Liegenschaft gegenüber dem Steueramt nachweisen zu können.
Einige Steuerverwaltungen bieten heute Online-Services an. Steuerpflichtige erhalten einen Überblick über den Stand ihrer Staats- und Gemeindesteuern. Sie können bisher geleistete Zahlungen einsehen, die Zahlungsinformationen einholen und die mutmasslichen Steuern berechnen. Was jedoch leider chronisch fehlt, ist ein Tool um die wertvermehrenden Investitionen Deiner Liegenschaft einfach und präzise aufzulisten und nachzuweisen.
Warum wohl?
Ich rate meinen Kundinnen und Kunden, bereits beim Kauf der Liegenschaft einen „Grundstückgewinnsteuer-Ordner“ anzulegen. Dort werden sämtliche Steuerveranlagungen abgelegt, wo durch die Steuerverwaltung wertvermehrende Investitionen aufgerechnet wurden. Gerne mit den dazugehörenden Rechnungsbelegen. Denn merke; sollten Dir bei einem späteren Verkauf Unterlagen fehlen, um die wertvermehrenden Investitionen nachzuweisen… die Steuerverwaltung hilft Dir nicht. Keine Belege, keine Abzüge.
Und, wie händelst Du dieses komplizierte Steuer-Thema?