Immobilien
Unsere chronologisch fortlaufenden Onlinebeiträge zum Thema "Immobilien":
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Der Referenzzinssatz für Hypotheken sinkt per 2. Dezember 2011 auf 2.50%. Dieser Referenzzinssatz beruht auf einer durchschnittlichen Verzinsung sämtlicher Hypothekardarlehen in der Schweiz am 30.9.2011 von 2.45% (Vorerhebung per 31.6.2011: 2.51%). Die Senkung ist die Folge einer Verordnungsänderung (Art. 12a VMWG), nach welcher neu der Referenzzinssatz durch kaufmännische Rundung der durchschnittlichen Verzinsung aller Hypothekardarlehen in der Schweiz ermittelt wird. Die nächste Publikation des Referenzzinssatzes für Hypotheken erfolgt am 1. März 2012.
Die Tagen werden kürzer und das Jahr geht langsam zu Ende. Die schönste Zeit des Jahres erwartet uns indessen noch – die Adventszeit. Um die Zeit der Vorfreude und des Wartens ein bisschen zu verschönen, haben die Auszubildenden des Grabener Verlags auch in diesem Jahr wieder einen Online-Adventskalender entwickelt – natürlich speziell zum Thema Immobilienwirtschaft.
Das Besondere: Der Kalender enthält für jeden Tag im Advent ein aussagestarkes Bild und ein Zitat, einen Spruch oder eine Weisheit über Immobilien.
http://www.grabener-verlag.de/advent11/index.php
Bis Februar 2013 läuft die Unterschriftensammlung der Volksinitiative zur Einführung einer schweizerischen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass Schenkungen, die nach dem 01. Januar 2012 vorgenommen werden, rückwirkend dem Nachlass zugerechnet werden.
Es gilt im Einzelfall zu prüfen, ob ein zukünftiger Nachlass die Freigrenze von CHF 2.0 Mio. übersteigt.
Wir empfehlen, Ihre Nachlassplanung schon heute anzugehen und am besten mit Ihrem Notar darüber zu sprechen.
Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 2,75 Prozent.
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 2,75 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz. Er wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) quartalsweise publiziert.
Die Daten des Büromarktberichts von Colliers Schweiz gibt es seit 8. August 2011 auch als Applikation fürs iPhone. Somit sind diese Daten per einfachen Klick auch unterwegs abrufbar. Durchleuchtet werden die Büromärkte der Städte Zürich, Genf, Basel, Bern, Zug, Luzern, St. Gallen, Winterthur, Aarau, Baden, Biel, Chur, Fribourg, Lausanne, Lugano, Neuchâtel, Olten, Schaffhausen, Solothurn und Thun.
Kostenloser Download erhältlich im App Store.
Die Sektion Bern des Schweizerischen Verbands der Immobilienwirtschaft (SVIT Bern) und die SVIT Swiss Real Estate School (SVIT SRES) arbeiten in der Aus- und Weiterbildung für Immobilienfachleute ab Herbst 2011 mit dem Feusi Bildungszentrum zusammen. Durch die Kooperation bündeln drei starke Partner ihre Kompetenzen und gewährleisten ein attraktives Bildungsangebot.
Die heute erfolgte Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes bei Mietverhältnissen ist kein Freipass für generelle Mietzinsanpassungen.
Der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz hält fest, dass jedes Mietverhältnis individuell betrachtet werden muss. Ein automatischer Anspruch auf Mietzinsreduktion besteht nicht, wie auch umgekehrt kein Automatismus für Mietzinserhöhungen existiert. Massgebend sind die konkrete Kostensituation und der Zeitpunkt, an dem die letzte Mietzinsanpassung vorgenommen wurde.
Die Kantone werden verpflichtet, einen landesweit einheitlichen Gebäude-Energieausweises zu definieren. Dies steht im neuen Energiegesetz, das Anfang 2011 in Kraft tritt.
Der Ausweis informiert potenzielle Käufer oder Mieter über die Gesamteffizienz und den Wärme- und Stromverbrauch eines Gebäudes. Die Gesetzesrevision gewährleistet die Einheitlichkeit des Ausweises in allen Kantonen, allerdings nicht dessen Verbindlichkeit. Die Kantone können selbst entscheiden, ob sie den Gebäude-Energieausweis obligatorisch einführen wollen.